Pressemitteilungen
08. 07. 2005
Anstelle des vorschnellen Rufes nach neuen Gesetzen, wie er reflexartig schon wieder erhoben wird, brauchen wir praktische Verbesserungen für die Terrorismusabwehr.
Der Vertrag von Prüm vom 27. Mai 2005, mit dem sieben EU-Staaten (Frankreich, Spanien, Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Deutschland) einen besseren und schnelleren Datenaustausch zur Verhinderung terroristischer Straftaten vereinbart haben, muss unverzüglich in Kraft gesetzt werden. Die FDP tritt dafür ein, so schnell wie möglich eine ähnliche Vereinbarung für die gesamte Europäische Union abzuschließen.
Auch innerhalb Deutschlands ist der Datenaustausch zwischen den vielen verschiedenen Sicherheitsbehörden verbesserungsfähig.
Die FDP hat sich immer für praktisch wirksame und sinnvolle Maßnahmen zur Beseitigung von Vollzugsdefiziten ausgesprochen. Der Vorwurf des SPD-Innenpolitikers Dieter Wiefelspütz, die FDP sei ein Sicherheitsrisiko, ist daher absurd. Wiefelspütz betreibt einen schäbigen Versuch, aus einer ernsten Situation nach einem schrecklichen verbrecherischen Anschlag kleinkariert parteipolitisches Kapital schlagen zu wollen.
Die FDP sieht sich in ihrer Haltung, dass praktische Maßnahmen - wie etwa endlich die Einführung des Digitalfunks bei der Polizei - wichtiger sind als vorschneller Gesetzesaktionismus, von Terrorismus-Experten wie Udo Ulfkotte bestätigt. Herr Ulfkotte hat zu Recht erklärt, der Ruf nach neuen Gesetzen sei der falsche Weg; man müsse die bestehenden Vorschriften konsequent anwenden.
Im übrigen hat die FDP niemals die Aufhebung der beiden Terrorismusbekämpfungsgesetze (Schily I und II) gefordert. Das Anliegen der FDP war stets, einen umfassenden Erfahrungsbericht hierzu zu erstellen, damit der Gesetzgeber aufgrund von Tatsachenauswertungen beurteilen kann, welche einzelnen Vorschriften sich bewährt haben, welche überflüssig sind oder über das Ziel hinausschießen, aber auch, wo eventuell noch Lücken bestehen. Diese umfassende Evaluierung ist durch den kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Bericht nicht geleistet worden. Daher ist die FDP-Forderung weiterhin aktuell und richtig.
Ebenso sind wir selbstverständlich bereit, die Analysen über die Anschläge von London in die Bewertung mit einzubeziehen.
Bei allen Maßnahmen gilt aber für Liberale der Leitsatz: Wir schützen den Rechtsstaat nicht, wenn wir ihn abschaffen. Verfassungswidrige Vorschläge, wie Vorbeugehaft auf Verdacht, sind in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel. Es wäre ein Erfolg der Terroristen, wenn wir bei der Abwehr von Gefahren die rechtsstaatliche Tradition des Grundgesetzes aufgeben würden.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]
STADLER: Informationsaustausch europaweit verbessern!
BERLIN. Zu den aktuellen Diskussionen nach den Anschlägen in London erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:Anstelle des vorschnellen Rufes nach neuen Gesetzen, wie er reflexartig schon wieder erhoben wird, brauchen wir praktische Verbesserungen für die Terrorismusabwehr.
Der Vertrag von Prüm vom 27. Mai 2005, mit dem sieben EU-Staaten (Frankreich, Spanien, Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Deutschland) einen besseren und schnelleren Datenaustausch zur Verhinderung terroristischer Straftaten vereinbart haben, muss unverzüglich in Kraft gesetzt werden. Die FDP tritt dafür ein, so schnell wie möglich eine ähnliche Vereinbarung für die gesamte Europäische Union abzuschließen.
Auch innerhalb Deutschlands ist der Datenaustausch zwischen den vielen verschiedenen Sicherheitsbehörden verbesserungsfähig.
Die FDP hat sich immer für praktisch wirksame und sinnvolle Maßnahmen zur Beseitigung von Vollzugsdefiziten ausgesprochen. Der Vorwurf des SPD-Innenpolitikers Dieter Wiefelspütz, die FDP sei ein Sicherheitsrisiko, ist daher absurd. Wiefelspütz betreibt einen schäbigen Versuch, aus einer ernsten Situation nach einem schrecklichen verbrecherischen Anschlag kleinkariert parteipolitisches Kapital schlagen zu wollen.
Die FDP sieht sich in ihrer Haltung, dass praktische Maßnahmen - wie etwa endlich die Einführung des Digitalfunks bei der Polizei - wichtiger sind als vorschneller Gesetzesaktionismus, von Terrorismus-Experten wie Udo Ulfkotte bestätigt. Herr Ulfkotte hat zu Recht erklärt, der Ruf nach neuen Gesetzen sei der falsche Weg; man müsse die bestehenden Vorschriften konsequent anwenden.
Im übrigen hat die FDP niemals die Aufhebung der beiden Terrorismusbekämpfungsgesetze (Schily I und II) gefordert. Das Anliegen der FDP war stets, einen umfassenden Erfahrungsbericht hierzu zu erstellen, damit der Gesetzgeber aufgrund von Tatsachenauswertungen beurteilen kann, welche einzelnen Vorschriften sich bewährt haben, welche überflüssig sind oder über das Ziel hinausschießen, aber auch, wo eventuell noch Lücken bestehen. Diese umfassende Evaluierung ist durch den kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Bericht nicht geleistet worden. Daher ist die FDP-Forderung weiterhin aktuell und richtig.
Ebenso sind wir selbstverständlich bereit, die Analysen über die Anschläge von London in die Bewertung mit einzubeziehen.
Bei allen Maßnahmen gilt aber für Liberale der Leitsatz: Wir schützen den Rechtsstaat nicht, wenn wir ihn abschaffen. Verfassungswidrige Vorschläge, wie Vorbeugehaft auf Verdacht, sind in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel. Es wäre ein Erfolg der Terroristen, wenn wir bei der Abwehr von Gefahren die rechtsstaatliche Tradition des Grundgesetzes aufgeben würden.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]